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Die Notgemeinschaft wurde 1932 gegründet.

Aufgaben: Die Notgemeinschaft wurde als eine Vereinigung von Personen gegründet, die sich bei Sterbefällen gegenseitig finanziell unterstützt. Der Zweck dieser Solidargemeinschaft gilt bis heute unverändert.

Investition: Pro Sterbefall werden zur Zeit 4,– € je Mitglied eingezogen und an den Sterbefall ausgezahlt.

Mitglied werden: können jede in Albaum und Böminghausen

  • ansässige Familien,
  • Einzelpersonen sowie auswärts
  • wohnenden Kinder von Mitgliedern.